Begründung 1:
Wie in einer Kreisvorstandssitzung besprochen und festgelegt, sollte es bei der bisherigen Regelung bleiben, dass Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger*innen hinsichtlich der Sitzungsgelder gleichgestellt werden.
Zur Erinnerung: Kreistagsabgeordnete bekommen für Fraktions- und Ausschusssitzungen nur die Hälfte des Sitzungsgelds (20,30 €), die sachkundige Bürger*innen bekommen (40,60€). Diese spenden 50%, so dass alle das gleiche Sitzungsgeld bekommen. (Die Kreistagsabgeordneten spenden 50% ihrer Aufwandsentschädigung, die pauschal alle anderen Teile der Mandatsaufwendungen abdecken soll.)
Begründung2:
Die Ergänzung ermöglicht eine vollständige Transparenz für alle Spendenregelungen und informiert dabei - wie im ersten Teil der geplanten Information durch den Kreisvorstand - aus datenschutz-rechtlichen Gründen nur pauschal.
Die Ausnahmetatbestände selbst sollen nicht veröffentlicht werden.